TSV Settmarshausen - Gegründet 4. April 1946

TSV Settmarshausen
Mitgliederbeiträge, Stand 21. Februar 2015

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Die monatlichen Mitgliederbeiträge für den
TSV Settmarshausen sind ab 1. Januar 2024 wie folgt:
 

mtl.
Beitrag

 

Jahres-
betrag

Halbjahres-
betrag


4,00 EUR

1 Kind/Jugendliche(r) im Alter von 4-18 Jahre

48,00 EUR

5,00 EUR

2 Kinder/Jugendliche im Alter von 4-18 Jahre

60,00 EUR

6,00 EUR

3 Kinder/Jugendliche im Alter von 4-18 Jahre

72,00 EUR

4,00 EUR

Student/in, Auszubildende/r (Nachweis)

48,00 EUR

6,50 EUR

Männlicher Erwachsener

78,00 EUR

6,50 EUR

Weibliche Erwachsene

78,00 EUR

14,00 EUR

Familienbeitrag - Eltern und Kind(er)

84,00 EUR


 


Beim Eintritt in den TSV Settmarshausen wird
eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben:

6,00 EUR Aufnahmegebühr Erwachsener
4,00 EUR Aufnahmegebühr Kind/Jugendliche(r)

Die Aufnahmegebühr wird aus versicherungstechnischen Gründen so schnell wie möglich eingezogen; dieser Betrag kann aber auch bar beim Einreichen des Aufnahmeantrages entrichtet werden.
 


 


Der Jahresbeitrag wird durch Einzugsermächtigung bzw. Lastschriftmandat zum 1. März eingezogen.

Familienbeiträge bzw. Kombinationsbeiträge werden halbjährlich zum 1. März und zum 1. Oktober eingezogen.
 

Beispiel A: 2 Personen in der Familie:

6,50 EUR
4,00 EUR

Männlicher Erwachsener,
1 Kind/Jugendliche(r) im Alter von 4-18 Jahre

39,00 EUR
24,00 EUR

 

Beispiel B: 2 Erwachsene Personen:

6,50 EUR
6,50 EUR

Männlicher Erwachsener,
Weibliche Erwachsene

39,00 EUR
39,00 EUR

 

Beispiel C1: 2 Kinder/Jugendliche:

5,00 EUR

2 Kinder/Jugendliche im Alter von 4-18 Jahre

60,00 EUR

 

Beispiel C2: 3 Personen in der Familie:

6,50 EUR
5,00 EUR

Weibliche Erwachsene,
2 Kinder/Jugendliche im Alter von 4-18 Jahre

39,00 EUR
30,00 EUR

 

Beispiel D1: 3 Personen in der Familie:

14,00 EUR

Männlicher Erwachsener,
Weibliche Erwachsene,
1 Kind/Jugendliche(r) im Alter von 4-18 Jahre

84,00 EUR

 

Beispiel D2: 4 Personen in der Familie:

14,00 EUR

Männlicher Erwachsener,
Weibliche Erwachsene,
2 Kinder/Jugendliche im Alter von 4-18 Jahre

84,00 EUR


Studenten und Auszubildende werden nach Bewilligung des Ermäßigungantrages als Kind, bzw. Jugendlicher bis zum Ende des Studiums, bzw. der Ausbildung geführt.
Ermäßigunganträge sind beim Vorstand, Schatzmeister oder Kassierer formlos einzureichen.
 












Aktualisiert am Montag, 26.02.2024 um 15:10 Uhr