Die Aufnahmegebühr wird aus versicherungstechnischen Gründen so schnell wie möglich eingezogen; dieser Betrag kann aber auch bar beim Einreichen des Aufnahmeantrages entrichtet werden.
Der Jahresbeitrag wird durch Einzugsermächtigung bzw. Lastschriftmandat zum 1. März eingezogen.
Familienbeiträge bzw. Kombinationsbeiträge werden halbjährlich zum 1. März und zum 1. Oktober eingezogen.
Beispiel A: 2 Personen in der Familie:
6,50 EUR
4,00 EUR
Männlicher Erwachsener, 1 Kind/Jugendliche(r) im Alter von 4-18 Jahre
39,00 EUR
24,00 EUR
Beispiel B: 2 Erwachsene Personen:
6,50 EUR
6,50 EUR
Männlicher Erwachsener, Weibliche Erwachsene
39,00 EUR
39,00 EUR
Beispiel C1: 2 Kinder/Jugendliche:
5,00 EUR
2 Kinder/Jugendliche im Alter von 4-18 Jahre
60,00 EUR
Beispiel C2: 3 Personen in der Familie:
6,50 EUR
5,00 EUR
Weibliche Erwachsene, 2 Kinder/Jugendliche im Alter von 4-18 Jahre
39,00 EUR
30,00 EUR
Beispiel D1: 3 Personen in der Familie:
14,00 EUR
Männlicher Erwachsener, Weibliche Erwachsene, 1 Kind/Jugendliche(r) im Alter von 4-18 Jahre
84,00 EUR
Beispiel D2: 4 Personen in der Familie:
14,00 EUR
Männlicher Erwachsener, Weibliche Erwachsene, 2 Kinder/Jugendliche im Alter von 4-18 Jahre
84,00 EUR
Studenten und Auszubildende werden nach Bewilligung des Ermäßigungantrages als Kind, bzw. Jugendlicher bis zum Ende des Studiums, bzw. der Ausbildung geführt. Ermäßigunganträge sind beim Vorstand, Schatzmeister oder Kassierer formlos einzureichen.